Compliance

Stay on track!

Porsche ist der erfolgreichste Hersteller exklusiver Sportwagen und hat einen hervorragenden Ruf.

Dieser Erfolg beruht auf der Begehrtheit der Fahrzeuge, aber vor allem auf der einzigartigen Unternehmenskultur, die von Integrität und Compliance geprägt ist. Und das soll auch so bleiben.

Alle Vorstände, Mitglieder der Leitungsgremien, Führungskräfte und Mitarbeiter leisten jeden Tag ihren Beitrag nach dem Motto: Sportlich und fair – das ist typisch Porsche.

Verhaltenskodizes

Integrität im Geschäftsleben

Porsche steht für starke Werte wie Fairness, Verantwortung, Respekt, gegenseitiges Vertrauen, Transparenz, Offenheit und ethisches Handeln. Diese Werte gelten für den Umgang von Führungskräften und Mitarbeitern miteinander sowie für den Kontakt zu Kunden, Geschäftspartnern und Behörden. Nur durch die Einhaltung dieser Werte ist es möglich, langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu pflegen, Konflikte offen zu lösen, Fehler lösungsorientiert zu korrigieren und Vertrauen in Führung und verlässliche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Porsche-Verhaltenskodex

Das Nardò Technical Center wirkt zudem unter strikter Einhaltung des Porsche-Verhaltenskodex, in dem die wichtigsten Grundsätze und Erwartungen im Hinblick auf die betriebliche Integrität und ein ethisches und vertretbares Verhalten der Porsche-Gruppe zusammengefasst sind und der die rechtlichen und konzerninternen Grundregeln enthält, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit zu halten haben. Dazu gehören u. a. das Management von Interessenskonflikten, die Bekämpfung von Korruption in jeglicher Form, ein angemessenes Verhalten innerhalb der Gruppe sowie gegenüber den Kunden, Geschäftspartnern und Funktionären sowie die Übernahme von Verantwortung für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.

Porsche-Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Als Gesellschaft der Porsche-Gruppe erwartet NTC die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, der ethischen Werte und eines vertretbaren Handelns nicht nur seitens seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch seitens der Geschäftspartner, mit denen es Vertragsbeziehungen unterhält. Zu diesem Zweck wird der Verhaltenskodex für Geschäftspartner umgesetzt.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Hinweisgebersystem

NTC Whistleblowing System

Was ist das Whistleblowing-System von NTC?

NTC hat stets besonderes Augenmerk auf die Risikoprävention gelegt, um das verantwortungsvolle und nachhaltige Management des Unternehmens zu gewährleisten und potenzielle Bedrohungen für das Vertrauen der Stakeholder zu erkennen und zu korrigieren. Dies steht im Einklang mit der Unternehmensmission und dem internen Kontrollsystem. 

Zu diesem Zweck hat NTC einen speziellen internen Kanal eingerichtet, über den Meldungen zu Verstößen gegen interne oder externe Vorschriften entgegengenommen werden (wie in der spezifischen Unternehmensrichtlinie „Richtlinie P50 - NTC Whistleblowing System“ in ihrer geänderten Fassung, ergänzt durch das Verfahren zur Übermittlung von Meldungen an WB Parrot, ausführlicher beschrieben). Dieser Kanal stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen des D. Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 zum Thema Whistleblowing sowie die „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder nationale Gesetze melden“, sowie die entsprechenden Hinweise der ANAC eingehalten werden. 

Soweit Anonymität und Vertraulichkeit gesetzlich durchsetzbar sind, garantiert der von NTC eingerichtete interne Meldekanal die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden (sofern offengelegt), der Identität der gemeldeten Person und/oder der in der Meldung genannten Dritten, des Inhalts der Meldung sowie der mit der Meldung verbundenen Dokumente in jeder Phase des Meldeprozesses.    

Wer kann melden und wer ist geschützt?

Personen, die eine Meldung machen können (Whistleblower) und im Falle einer Meldung Schutz genießen, sind: 

  • Gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, Aktionäre, Direktoren und Manager, auch wenn diese Funktionen nur de facto ausgeübt werden; 

  • Mitglieder der Aufsichtsorgane von NTC; 

  • Mitarbeiter von NTC (unabhängig von der rechtlichen und vertraglichen Einstufung des Dienstverhältnisses, einschließlich Praktikanten und Freiwilligen); 

  • Dritte, natürliche oder juristische Personen, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Mitarbeiter, Selbstständige, Freiberufler, Berater, Lieferanten, Unterlieferanten, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer; 

  • Andere Personen, die in vertraglicher Beziehung zu NTC stehen, wie Geschäftspartner und/oder – in jedem Fall – alle, die im Namen, im Auftrag oder im Interesse von NTC handeln. 

 Zu den Mitarbeitern gehören auch Bewerber für eine Beschäftigung bei NTC sowie Personen, deren Arbeitsvertrag bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat. 

Für Hinweisgeber sind angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen, insbesondere in Bezug auf die Vertraulichkeit ihrer Identität und die Vertraulichkeit der in der Meldung enthaltenen Informationen, und zwar ab dem Zeitpunkt der Entgegennahme der Meldung und während aller Phasen der Bearbeitung der Meldung, und zwar innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen. 

Die Identität des Meldenden sowie alle anderen Informationen, aus denen diese Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Meldenden nicht an andere Personen als die für die Entgegennahme oder Weiterverfolgung von Meldungen zuständigen Personen weitergegeben werden. Es sind zudem ausdrückliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Identität des Meldenden gesetzlich vorgesehen. 

Jede Form von Vergeltung (z. B. Entlassung, Suspendierung, Nicht-Beförderung, Degradierung usw.), Diskriminierung oder Bestrafung des Hinweisgebers oder einer an der Untersuchung beteiligten Person aus Gründen, die direkt oder indirekt mit der Meldung zusammenhängen, ist unzulässig. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund Ihrer Meldung Vergeltungsmaßnahmen erfahren haben, können Sie die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) über die von ihr verwaltete Informationsplattform unter https://whistleblowing.anticorruzione.it/#/ informieren.  

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz von Hinweisgebern auch auf Personen ausgedehnt wird, die aufgrund der Rolle, die sie im Meldeprozess spielen, und/oder aufgrund der besonderen Beziehung, die sie mit dem Hinweisgeber verbindet, selbst indirekt Opfer von Vergeltungsmaßnahmen werden könnten (sogenannte gleichgestellte Personen), und zwar insbesondere  

  • Vermittler: natürliche Personen, die den Hinweisgeber im Meldeprozess unterstützen, die im selben Arbeitsumfeld tätig sind und deren Unterstützung vertraulich behandelt werden muss  

  • Personen, die im gleichen Arbeitskontext wie der Hinweisgeber tätig sind und die mit dem Hinweisgeber durch eine stabile emotionale oder verwandtschaftliche Beziehung bis zum vierten Grad verbunden sind;  

  • Arbeitskollegen des Hinweisgebers, die im gleichen Arbeitsumfeld wie der Hinweisgeber tätig sind und eine regelmäßige und aktuelle Beziehung zu ihm unterhalten;  

  • Unternehmen, die sich entweder ausschließlich oder mehrheitlich im Besitz der meldenden Person befinden oder in denen die meldende Person arbeitet.  

Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können alle Informationen über Verstöße, die als Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen sind, die die Integrität von NTC untergraben und die sich aus nachfolgenden Punkten zusammensetzen:

 

  • Verstöße gegen geltendes nationales Recht oder das Recht der Europäischen Union; 

  • Rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 (sog. „Vortaten“) oder Verstöße gegen das Modell 231 von NTC (hierzu zählen Verstöße gegen den Porsche Code of Conduct für Mitarbeiter, den Porsche Code of Conduct für Geschäftspartner und/oder interne Richtlinien/Verfahren/Vorschriften/Betriebsanweisungen); 

  • Jegliche Form, Androhung oder Versuch von Vergeltungsmaßnahmen gegen den Whistleblower und/oder geschützte Personen; 

  • Verhalten, das darauf abzielt, die vorgenannten Verstöße zu verbergen. 

  1. in gutem Glauben erfolgen; 

  2. begründet sein und auf genauen, überprüfbaren Tatsachen beruhen; 

  3. Tatsachen betreffen, die feststellbar und der meldenden Person unmittelbar bekannt sind; 

  4. alle Informationen enthalten, die erforderlich sind, um die Urheber der gemeldeten Tatsachen oder Verhaltensweisen zu identifizieren, sowie alle nützlichen Informationen zur Beschreibung des Gegenstands der Meldung. 

Formen des „Missbrauchs“, wie offensichtlich unbegründete, opportunistische und/oder mit dem alleinigen Ziel, der gemeldeten Person zu schaden, erstattete Meldungen sowie jede andere Form der missbräuchlichen oder instrumentellen Nutzung des Meldemechanismus sind verboten und können mit Sanktionen und/oder gerichtlichen Schritten geahndet werden. 

Bei verleumderischen oder diffamierenden Meldungen kann die Person, die die Meldung in böser Absicht erstattet, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, und es kann ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet werden. 

Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person verbunden sind und sich ausschließlich auf ihre persönlichen Arbeitsbeziehungen oder auf ihre Arbeitsbeziehungen zu hierarchisch höhergestellten Personen beziehen, können nicht gemeldet werden und werden, falls sie dennoch gemeldet werden, nicht berücksichtigt. 

Interner Berichtsweg und Berichtsmanagement

Online-Plattform 

Meldungen können (entweder schriftlich oder mündlich, mit Angabe der persönlichen Daten und Kontaktdaten oder anonym) über den von NTC eingerichteten Online-Meldekanal (Plattform) eingereicht werden, der allen Hinweisgebern unter dem Link https://nardotechnicalcenter.parrotwb.app/ zugänglich ist und von einem spezialisierten externen Dienstleister verwaltet wird. 

HINWEIS: Um die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers zu gewährleisten, wird empfohlen, die Meldung über ein Gerät abzugeben, das in keiner Weise mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden kann (NTC/Porsche -Unternehmensvermögen), und nicht die von NTC/Porsche bereitgestellte Internetverbindung (kabelgebunden oder Wi-Fi) zu nutzen. Zur besseren Wahrung der Vertraulichkeit empfehlen wir außerdem die Verwendung von Systemen wie dem „TOR Browser“. 

Auf Wunsch des Hinweisgebers, der über die Online-Plattform übermittelt wird, kann die Meldung auch durch ein persönliches Treffen erfolgen, das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem entsprechenden Antrag angesetzt wird. 

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Die Nutzung des internen Berichtswegs wird bevorzugt, da dieser Kanal näher am Ursprung der gemeldeten Probleme liegt und direkt verwaltet wird. 

Die Verwaltung des internen Meldekanals wird dem NTC Local Compliance Officer anvertraut – einer autonomen und engagierten internen Person, die speziell für die Verwaltung des Meldekanals geschult wurde. Diese Person: 

  • stellt dem Meldenden innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung aus; 

  • steht mit der meldenden Partei in Kontakt und fordert gegebenenfalls zusätzliche Informationen an; 

  • geht den eingegangenen Meldungen unter Beachtung der Grundsätze der Vertraulichkeit, Rechtzeitigkeit und Unparteilichkeit gewissenhaft nach, bewertet die eingegangene Meldung und ordnet die erforderlichen Überprüfungen an, um festzustellen, ob auf der Grundlage der vorliegenden Informationen tatsächlich ein Verstoß stattgefunden hat; 

  • bestätigt den Bericht innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Datum der Empfangsbestätigung oder, falls keine Empfangsbestätigung erfolgt, innerhalb von 3 (drei) Monaten nach Ablauf der Frist von 7 (sieben) Tagen nach Übermittlung des Berichts. 

Bezieht sich die Meldung auf Sachverhalte und/oder Verhaltensweisen, die direkt und/oder indirekt dem Local Compliance Officer zuzurechnen sind, muss die Meldung über die zentralen Meldewege der Gruppe erfolgen, um eine unparteiische Bearbeitung des Falls zu gewährleisten. 

Bei der Bearbeitung von Hinweisen auf besonders schwerwiegende mögliche Verstöße arbeitet NTC  mit Dr. Ing. h.c. F. Porsche im Rahmen einer Sondervereinbarung zusammen, um sicherzustellen, dass begangene und ordnungsgemäß gemeldete Rechtsverstöße nach einheitlich geltenden Standards untersucht, behoben und sanktioniert werden. 

Die eingegangenen Meldungen, die damit zusammenhängenden Überprüfungen und Analysen sowie alle einschlägigen Unterlagen werden unter Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen so lange aufbewahrt, wie es für die Bearbeitung der Meldung erforderlich ist, in jedem Fall jedoch nicht länger als 5 (fünf) Jahre nach dem Datum der Mitteilung des endgültigen Ergebnisses des Meldeverfahrens. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Abschnitt „Informationen zum Schutz personenbezogener Daten“. 

Wer auch immer eine Meldung erhält, in welcher Form auch immer (schriftlich oder mündlich), muss diese unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt über die oben genannten Kanäle weiterleiten, wobei gleichzeitig der Meldende (sofern bekannt) zu benachrichtigen und absolute Vertraulichkeit zu gewährleisten ist.  

Externer Meldeweg

Die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) hat einen externen Meldeweg eingerichtet, der genutzt werden kann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 

  • Der Whistleblower hat bereits eine Meldung über den internen Meldeweg der xxx gemacht (sog. „Internal Reporting“), die jedoch nicht weiterverfolgt wurde; 

  • Der Whistleblower hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine interne Meldung nicht wirksam weiterverfolgt wird oder dass eine solche Meldung das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen mit sich bringen könnte; 

  • Der Whistleblower hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Verstoß, den er/sie melden möchte, eine unmittelbare oder offensichtliche Gefahr für das öffentliche Interesse darstellt. 

Der externe Whistleblowing-Kanal garantiert, auch durch den Einsatz von Verschlüsselungsinstrumenten, die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers, der beteiligten Personen und der in der Meldung erwähnten Dritten sowie des Inhalts der Meldung und der entsprechenden Unterlagen. 

Für weitere Informationen oder um eine Meldung über den von der ANAC zu diesem Zweck eingerichteten externen Whistleblowing-Kanal abzugeben, besuchen Sie bitte die Website der Institution unter folgendem Link: https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Whistleblowing-System sind in den folgenden Hinweisen enthalten: 

Nardò Technical Center S.r.l.

NTC Privacy Policy Internal Reporting
NTC Privacy Notice on Co-ownership Agreement

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

Porsche Privacy Notice regarding Whistpleblower System
Porsche Privacy Notice regarding joint controllership
Porsche Privacy Notice regarding Compliance and internal investigations

Porsche Whistleblowing System

Porsche Hinweisgebersystem

Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie hier.

Model 231

Auszug des allgemeinen Teils des Modells 231

Das Nardò Technical Center setzt ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß der ital. gesetzesvertretenden Rechtsverordnung D.Lgs. 231/2001 um, um eine Kultur der „Prävention“ zu schaffen, die auf dem Grundsatz „null Toleranz“ gegenüber der Begehung von unerlaubten Handlungen basiert, die die Porsche-Gruppe prägt und auszeichnet.

Download Auszug des allgemeinen Teils des Modells 231

Menschenrechte bei NTC & in unserer Lieferkette

Menschenrechte bei NTC

Bei NTC steht der Mensch im Mittelpunkt.

Die Achtung der Menschenrechte ist für uns ein grundlegender Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Unser Anspruch ist, dass die Menschenrechte sowohl in unserer Gesellschaft als auch bei unseren Geschäftspartnern geachtet werden.

Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab.

Beschwerdeverfahren

Menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden

Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechts- und umweltbezogenen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten vorzubeugen und Abhilfe zu schaffen.

Aufkommende Beschwerden im Bereich Menschenrechte & Umwelt können Sie über folgende Eingangskanäle einreichen:

E-Mail

Sie erreichen die Geschäftsstelle Business & Human Rights von Porsche per E-Mail über folgende Adresse:

humanrights@porsche.de

24/7 Hotline

Meldungen zum Thema Business & Human Rights können Sie rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:

+800 444 46300*

*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline.

Postalisch

Postanschrift:

Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG
Geschäftsstelle Business & Human Rights
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart, Deutschland

Online Meldekanal:

Über das BKMS haben Sie die Möglichkeit Beschwerden zum Thema Business & Human Rights anonym abzugeben. Die Kommunikation erfolgt über einen digitalen Postkasten. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link:

BKMS System

Ombudsleute:

Externe Rechtsanwälte stellen sicher, dass Beschwerden an die zuständige Stelle bei Porsche weitergeleitet werden. Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/

Weiterführende Informationen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in der Verfahrensordnung im Porsche Newsroom unter folgendem Link: newsroom.porsche.de/menschenrechte

Weiterführende Informationen

Wenn Sie mehr über das Thema Menschenrechte bei Porsche erfahren möchten, besuchen Sie gerne den Porsche Newsroom.